Jeder Mensch ist dort Kirchenmitglied, wo er oder sie gemeldet ist. Die Kirchengemeinden umfassen jeweils bestimmte Straßenzüge in einer bestimmten Stadt und bekommen für die Anzahl der bei ihnen gemeldeten Christinnen und Christen einen Teil der Kirchensteuern ausgezahlt.
Aus verschiedensten Gründen können Menschen ein Interesse daran haben, in einer anderen Kirchengemeinde als Mitglied geführt zu werden, als in der, in der sie wohnen.
Dann gibt es die Möglichkeit der Umgemeindung: Suchen Sie das Gespräch mit einem Pastor oder einer Pastorin und füllen Sie das Datenblatt aus, das Ihnen in diesem Gespräch gereicht wird. Der Kirchengemeinderat wird dann in der nächsten Sitzung über den Antrag auf Umgemeindung entscheiden.